Patienteninformationen

Wie erhalte ich eine logopädische Verordnung?
Haben Sie das Gefühl, dass bei Ihnen oder Ihrem Kind die Stimme, das Sprechen oder das Schlucken Unterstützung brauchen könnte?

Vielleicht erkennen Sie sich in einem dieser Beispiele wieder:

Sprechen Sie Ihre Beobachtungen gerne bei Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen an.
Nach einer ärztlichen Untersuchung kann Ihnen eine logopädische Verordnung ausgestellt werden, mit der Sie als Kassen- oder Privatpatient:in zu mir in die Praxis kommen können.

Dana Depenthal - Praxis für Logopädie - symbol

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18. Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die gesamten Behandlungskosten.

Erwachsene leisten nach den Heilmittelrichtlinien einen Eigenanteil von 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10 Euro Verordnungsgebühr (pro Verordnung). Weitere Informationen finden Sie unter Heilmittelrichtlinien.de. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch bei Erwachsenen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich.
Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Mehr erfahren
Dana Depenthal - Praxis für Logopädie - symbol

Private Krankenversicherung

Privat Versicherte schließen bei Beginn der Therapie einen Benandlungsvertrag mit der Praxis ab, in dem die aktuellen Tarife festgelegt sind. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Versicherung Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn, ob und in welcher Höne die Kosten übernommen werden.

Mehr erfahren